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VISUM UND AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

Visum und Aufenthaltsbewilligung

Reggio Lingua unterstützt und berät Sprachstudenten, die ein STUDENTENVISUM beantragen oder ihre AUFENTHALTSBEWILLIGUNG aus Studiengründen verlängern möchten.

Studenten/Studentinnen aus Ländern der Europäischen Union benötigen kein Visum.

Studenten/Studentinnen aus Nicht-EU-Staaten benötigen für die Einreise nach Italien ein VISUM, das sie an der ITALIENISCHEN BOTSCHAFT ihres Heimatlandes beantragen können. Auf der Homepage:
:können Sie sich informieren, ob für die Einreise aus ihrem Land Visumpflicht besteht.

Der Visumantrag

Wenden Sie sich an die nächstgelegene ITALIENISCHE BOTSCHAFT ODER DAS ITALIENISCHE KONSULAT ihres Heimatlandes und beantragen Sie ein Studentenvisum unter Vorlage der KURSANMELDEBESTÄTIGUNG, die ihre zukünftige Teilnahme an einem Sprachkurs bei Reggio Lingua bestätigt.

Die Schule stellt die ANMELDEBESTÄTIGUNG erst nach Erhalt des ANMELDEFORMULARS und HINTERLEGUNG von 100% der Kursgebühren aus. Für den Fall, dass das Visum nicht ausgestellt wird, müssen Sie dies Reggio Lingua zumindest 20 Tage vor Kursbeginn mitteilen.

Wird die Schule nicht innerhalb dieser Frist verständigt, so führt dies zur Stornierung der Kursteilnahme ohne Rückerstattung des bereits bezahlten Geldbetrages.